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Informationen

Datum
10. Juni 2018
Lokalität
Urne im Foyer des Gemeindehauses
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Matthias Ebnöther

Eidgenössische Vorlagen

Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz)

Angenommen
Ergebnis
Angenommen
Beschreibung
Das neue Gesetz will den Schweizer Geldspielmarkt modernisieren und den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten stärken. Es stellt zudem sicher, dass Anbieter von Geldspielen weiterhin einen Beitrag an unser Gemeinwohl leisten.
Formulierung
Wollen Sie das Bundesgesetz vom 29. September 2017 über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 68,36 %
767
Nein-Stimmen 31,64 %
355
Stimmbeteiligung
30.98
Ebene
Bund
Art
-

Volksinitiative "Für krisensicheres Geld: (Vollgeld-Initiative)"

Abgelehnt
Ergebnis
Abgelehnt
Beschreibung
Die Initiative will, dass nur noch die Schweizerische Nationalbank (SNB) Geld schaffen darf, die Geschäftsbanken hingegen nicht mehr. Zudem soll die SNB Geld «schuldfrei» in Umlauf bringen, also ohne Gegenleistung, indem sie es direkt an den Bund, die Kantone oder die Bevölkerung verteilt. Damit sollen das Geld der Bankkundinnen und ‑kunden geschützt und Finanzkrisen verhindert werden.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative "Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld-Initiative)" annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 22,52 %
254
Nein-Stimmen 77,48 %
874
Stimmbeteiligung
30.98
Ebene
Bund
Art
-

Kantonale Vorlagen

Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr; Einlage in den Verkehrsfonds

Abgelehnt
Ergebnis
Abgelehnt
Beschreibung
Die Finanzierung der Investitionen von Anlagen des öffentlichen Verkehrs erfolgt im Kanton Zürich über den Verkehrsfonds. Beispiele sind die Durchmesserlinie, die Glattalbahn oder die Tramverbindung über die Hardbrücke. Der Verkehrsfonds stellt langfristig sicher, dass genügend Geld für die Weiterentwicklung des Verkehrssystems vorhanden ist.

Das Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (Personenverkehrsgesetz) sieht in der geltenden Fassung jährliche Fondseinagen des Kantons von mindestens 70 Mio. Franken vor. Seit 2016 finanziert der Bund den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur über einen nationalen Bahninfrastrukturfonds. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat dem Kantonsrat beantragt, die Einlage in den kantonalen Verkehrsfonds von 70 Mio. auf 55 Mio. Franken pro Jahr zu senken. Darüber hinaus hat der Regierungsrat dem Kantonsrat im Rahmen der kantonalen Leistungsüberprüfung 2016 beantragt, die Einlagen in den Jahren 2017, 2018 und 2019 im Sinne eines ausserordentlichen Sparbeitrags jährlich um weitere 5 Mio. Franken zu senken, d. h., es sollen in diesen Jahren nur je 50 Mio. Franken einbezahlt werden. Dem Kantonsrat ging der ausserordentliche Sparbeitrag zu wenig weit. Er setzte die Fondseinlage in den Jahren 2017, 2018 und 2019 auf jährlich 20 Mio. Franken fest. Damit die angestrebte jährliche Mindesteinlage von 55 Mio. Franken im langfristigen Durchschnitt dennoch erreicht wird, sollen die Einlagen in den Verkehrsfonds in den Jahren 2020 bis 2037 durch Mehreinlagen kompensiert werden. Für diese Anpassungen braucht es eine Gesetzesänderung. Gegen die Änderung des Personenverkehrsgesetzes wurde das Kantonsratsreferendum ergriffen.
Formulierung
Stimmen Sie der Vorlage zum Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr (Änderung vom 30. Oktober 2017; Verkehrsfonds, Mittelzuweisung; Leistungsüberprüfung 2016) zu?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 34,55 %
359
Nein-Stimmen 65,45 %
680
Stimmbeteiligung
29.41
Ebene
Kanton
Art
-

Steuergesetz; Verrechnung von Geschäftsverlusten bei der Grundstückgewinnsteuer

Angenommen
Ergebnis
Angenommen
Beschreibung
Zürcher Unternehmen bezahlen heute auf Gewinnen aus dem Verkauf von Grundstücken die Grundstückgewinnsteuer. Dies gilt auch dann, wenn sie aus ihrer geschäftlichen Tätigkeit Verluste ausweisen. Demgegenüber können ausserkantonale Unternehmen ihre Geschäftsverluste mit Grundstückgewinnen verrechnen. Diese Ungleichbehandlung soll beseitigt werden. Neu sollen auch Zürcher Unternehmen Geschäftsverluste bei der Grundstückgewinnsteuer abziehen können. Die Gesetzesänderung bezweckt gleich lange Spiesse für Zürcher Unternehmen und die Beseitigung von Standortnachteilen. Die sich daraus ergebenden Steuerausfälle sind für die Gemeinden verkraftbar.
Formulierung
Stimmen Sie der Vorlage über das Steuergesetz (Änderung vom 23. Oktober 2017; Verrechnung von Geschäftsverlusten bei der Grundstückgewinnsteuer) zu?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 57,00 %
611
Nein-Stimmen 43,00 %
461
Stimmbeteiligung
29.67
Ebene
Kanton
Art
-

Kommunale Vorlagen

Landkauf durch Limeco

Angenommen
Ergebnis
Angenommen
Beschreibung
Die Interkommunale Anstalt Limeco in Dietikon verwertet den Abfall und reinigt das Abwasser aus dem zürcherischen Limmattal und angrenzenden Gemeinden. Zur Erfüllung ihres Reinigungs-, Verwertungs- und Versorgungsauftrags betreibt Limeco eine Kehrichtverwertungsanlage (KVA), eine Abwasserreinigungsanlage (ARA) und ein Regiowärmenetz. Aus der KVA und der ARA versorgt Limeco das Limmattal mit erneuerbarer Energie:
Regiowärme und Regiostrom. Die dazugehörigen Abwasserkanäle und Regiowärmeleitungen erstrecken sich über das gesamte zürcherische Limmattal,teilweise bis in den Kanton Aargau. Limeco hat die einmalige Gelegenheit, das Nachbargrundstück an der Reservatstrasse in Dietikon zu erwerben und so ihren Auftrag fürs Limmattal langfristig zu sichern. Auf dem Areal soll spätestens 2035 ein Ersatzneubau für die heutige KVA entstehen, weil auf dem bisherigen Grundstück keine neue KVA mehr gebaut werden kann Platzmangel, Moorschutz). Limeco ist mit der Verkäuferin Coop handelseinig. Die Delegierten der Trägergemeinden haben dem Kaufvertrag zugestimmt. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten.
Formulierung
Wollen Sie dem Kaufvertrag zwischen Limeco und Coop Genossenschaft über den Erwerb des 43'110 m2 messenden Grundstückes Kat.-Nr. 11966 (Lerzen, Dietikon) mit allen Gebäuden und Nebenbauten und des 502 m2 messenden Grundstückes Kat.-Nr. 7813 (Lerzen, Dietikon) zum Preis von CHF 90'000'000 (exkl. MwSt.) zustimmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 88,63 %
959
Nein-Stimmen 11,37 %
123
Stimmbeteiligung
29.78
Ebene
Gemeinde
Art
-