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Eine firstgerechte Einreichung der Steuererklärung erleichtert die zeitgerechte Berechnung betreffend Ihrer Steuerbelastung. Sofern die Abgabefrist nicht eingehalten werden kann, kann eine Fristerstreckung für die Abgabe bis spätestens 30.November des Steuerjahres beantragt werden (siehe Online-Dienste).

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