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Zusatzleistungen zur AHV/IV
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.

Ergänzungsleistungen helfen, den Existenzbedarf von Betagten, Hinterbliebenen und Invaliden zu decken, wenn die AHV/IV-Renten und weitere eigene Mittel nicht ausreichen.
Die Zusatzleistungen dienen vor allem auch dazu, die Finanzierung der Pflegekosten im Alter und bei Invalidität zu gewährleisten. Sofern die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind, gilt ein Rechtsanspruch auf Zusatzleistungen. Bei der Prüfung des Anspruchs wird neben den Einnahmen und Ausgaben auch das Vermögen in Form eines Vermögensverzehrs berücksichtigt. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, werden je nach Umständen bundesrechtliche Ergänzungsleistungen und kantonale Beihilfen ausgerichtet.
Zusatzleistungen zur AHV/IV werden nur auf Antrag hin gewährt. Zuständig ist die Gemeinde, in der die rentenberechtigte Person ihren zivilrechtlichen Wohnsitz hat.
Die für eine Anmeldung erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei uns.
Ausführliche Informationen finden Sie auch hier:
Zusatzleistungen

Überbrückungsleistungen
Überbrückungsleistungen sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Rentenalter ihre Erwerbsarbeit verloren haben, bis zum Zeitpunkt, in dem sie ihre Altersrente beziehen können. Überbrückungsleistungen sind Bedarfsleistungen und werden ähnlich berechnet wie die Ergänzungsleistungen zu einer AHV- oder IV-Rente. Arbeitslose, die nach dem 60. Geburtstag von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden und kein ausreichendes Einkommen mehr finden, können bis zur Pensionierung Überbrückungsleistungen erhalten.

Sie können Ihren Anspruch auf Überbrückungsleistungen bei der zuständigen Durchführungsstelle Ihres zivilrechtlichen Wohnsitzes geltend machen. In der Gemeinde Oberengstringen erhalten interessierte Personen das entsprechende Gesuch oder weiterführende Auskünfte beim Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV.

Den Antrag für Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website Kanton Zürich für Sozialversicherungen.

AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle ist ihre erste Anlaufstelle bei allen Fragen und Anliegen zur AHV und IV und bildet die Verbindung zwischen den Versicherten und der kantonalen Ausgleichskasse. Sie erhalten allgemeine Auskünfte über die Beitragspflicht sowie Leistungen der AHV und anderer Sozialversicherungen.

Bei Fragen zu Rentenberechnungen oder Rechnungen über AHV-Beiträge, kontaktieren Sie dazu bitte die für Sie zuständige Ausgleichskasse.

Kontakt

Sozialversicherungen (Zusatzleistungen, Überbrückungsleistungen, AHV-Zweigstelle)
Zürcherstrasse 125
8102 Oberengstringen

Tel. 043 455 17 15
Fax 043 455 17 02
zusatzleistungen@oberengstringen.ch

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