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Erst im frühen Mittelalter (870) taucht in einer Schenkungsurkunde erstmals der Name Enstelingen auf. Landeloh, ein Abkommöling des alemannischen Uradels und Besitzer reicher Ergüter im Zürichgau, schenkte seine Eigenkirche zu Hoinga (Höngg) mit vielen Gütern auf der rechten Limmattalseite dem Kloster Sankt Gallen. Er erhielt jedoch diese Güter, vermehrt um sanktgallische Lehen, darunter eine Hube (Hof) in Enstelingen (Engstringen), zu lebenslänglicher Nutzniessung zurück. Die Ortsbezeichung Lanzrain (=Landelohs Rain) erinnert noch heute an diesen in unserer Gegend reich begüterten Mann. Eine kleine Feldkapelle stand auf dem Gelände des heutigen Kirchgemeindehauses und war der heiligen Verena geweiht. Es wurden Messen gelesen und Abdankungen gehalten, doch wurde sie von der Pfarrkirche Höngg aus betreut. Die kirchliche Aufsicht übte der Bischof von Konstanz aus. Im Hochmittelalter war der Grossteil unseres Gemeindebannes im Besitze der reichen Regensberger. Daneben besassen die Grafen von Rapperswil, die Freiherren von Wasserstelz und die Habsburger vorübergehend einige Güter. Die Trennung in Ober- und Unterengstringen besteht seit dieser Zeit. Da die Regensberger ihres üppigen Lebens und der fortwährenden Fehden wegen verarmten, ging im 14. Jahrhundert Stück um Stück unserer Gemeinde in den Besitz der Klöster Fahr und Wettingen über. Die Vogteirechte wurden seit 1306 durch den Abt von Einsiedeln an stadtzürcherische Bürger verliehen, während die Hohe oder Blutgerichtsbarkeit in den Händen der Grafschaft Baden blieb. 1435 gelangten die Rechte der Gerichtsherrschaft Weiningen an die Zürcher Familie Meyer von Knonau. Bemerkenswert ist, dass diese Familie ihre Rechte während Jahrhunderten ausüben konnte und erst beim Untergang der alten Eidgenossenschaft im Jahre 1798 darauf verzichten musste.

Die Reformation Zwinglis in Zürich brachte auch der mit der Stadt verbundenen Landschaft eine tiefgreifende Veränderung. Ab 1520 amtete in Höngg als Pfarrer der aus Franken stammende Simon Stumpf. Er war von allem Anfang an einer der eifrigsten Anhänger der neuen Bewegung. Die Angehörigen der Kirchgemeinde bekamen nun kirchliche Verwaltungsbefugnisse. Sie konnten ihre Kirchenbehörde, den Stillstand, selbst wählen, doch übte der Rat von Zürich selbstverständlich die Oberaufsicht aus. In jener Zeit wurde auch die Kapelle in Oberengstringen profanen Zwecken zugeführt und bis zu ihrem Abbruch im Jahre 1897 als Speicher und Wohnhaus benützt. Die ebenfalls zur Kirchgemeinde Höngg gehörenden Dörfer Regensdorf und Affoltern/Zürich hingegen bekamen in der Folge eigene Gotteshäuser und wurden selbständig, so dass nur noch unsere Gemeinde, ausgenommen einige Weiningen unterstellte Häuser, bei ihr verblieb. Das erklärt, wieso Oberengstringen erst seit 1985 einen eigenen Friedhof besitzt.