Informationen
- Beschreibung
- Genehmigung des Budgets der Politischen Gemeinde für das Jahr 2018 und Festsetzung des erforderlichen Steuerfusses.
- Festsetzung der Grundsätze zur kommunalen Gebührenerhebung
- Mitteilungen
Anfragen im Sinne von § 51 des kantonalen Gemeindegesetztes sind spätestens 10 Tage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet dem Gemeinderat Oberengstringen einzureichen.
Die Weisungen zu den auf die Gemeindeversammlung vom 20. November 2017 traktandierten Geschäfte können bei der Gemeindeverwaltung (043455 17 12) bestellt werden oder ab unserer Homepage heruntergeladen werden.- Voraussetzungen
- Eingeladen sind alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Die Akten und Belege sowie das Stimmregister liegen in der Gemeinderatskanzlei zur Einsicht auf.
Anfragen im Sinne von § 51 des kantonalen Gemeindegesetzes sind spätestens 10 Tage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet dem Gemeinderat Oberengstringen einzureichen.
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Dokumente
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Deckblatt_definitiv.pdf | Download | 0 | Deckblatt_definitiv.pdf |
Grundsatze_zur_kommunalen_Gebuhrenerhebung.pdf | Download | 1 | Grundsatze_zur_kommunalen_Gebuhrenerhebung.pdf |
Weisung_Voranschlag_2018.pdf | Download | 2 | Weisung_Voranschlag_2018.pdf |
Weisung_Gebuhrentarife.pdf | Download | 3 | Weisung_Gebuhrentarife.pdf |
Abschied_RPK_zu_Budget_2018.pdf | Download | 4 | Abschied_RPK_zu_Budget_2018.pdf |
Abschied_RPK_Gebuhren.pdf | Download | 5 | Abschied_RPK_Gebuhren.pdf |