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Die Baukommission ist zuständig für die Vorberatung der baupolizeilichen Aufgaben gemäss § 318 des Planungs- und Baugesetzes. Sie stellt dem Gemeinderat Antrag zur Beschlussfassung über alle Bewilligungen im ordentlichen Verfahren. Die Baukommission entscheidet abschliessend über alle Gesuche, die im Anzeigeverfahren bewilligt werden können sowie über sämtliche untergeordneten Bewilligungen im Vollzug von Baubewilligungen im ordentlichen Verfahren.

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