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Informationen

Datum
25. November 2018
Lokalität
Urne im Foyer des Gemeindehauses
Kontakt
gemeinde@oberengstringen.ch
Beschreibung
Vorlagen auf Bundesebene

  • Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)
  • Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)
  • Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten

Vorlagen auf Verbandsebene

  • Zweckverband Spital Limmattal; Genehmigung Verpflichtungskredit
  • Reformierte Kirche Zürich; Annahme Kirchenordnung

Eidgenössische Vorlagen

Hornkuh-Initiative

Abgelehnt
Ergebnis
abgelehnt
Beschreibung
Die Initiative wurde von der Interessengemeinschaft «Hornkuh» lanciert. Sie will die Bauernfamilien dazu ermuntern, ihren Kühen und Ziegen die Hörner zu belassen. Heute tragen ungefähr drei von vier Kühen keine Hörner. Das vereinfacht die Haltung in Freilaufställen, weil das Risiko von Verletzungen reduziert wird. Das Entfernen der Hörner ist aber eine umstrittene Praxis. Die Haltung von Tieren mit Hörnern ist mit höheren Kosten verbunden, darum will die Initiative, dass der Bund die Landwirtinnen und Landwirte, die ihren Tieren die Hörner lassen, mit einem Beitrag unterstützt.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative "Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)" annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 49,78 %
795
Nein-Stimmen 50,22 %
802
Stimmbeteiligung
44.44
Ebene
Bund
Art
-

Selbstbestimmungsinitiative

Abgelehnt
Ergebnis
abgelehnt
Beschreibung
Die Selbstbestimmungsinitiative will Konflikte zwischen der Bundesverfassung und internationalen Verträgen, welche die Schweiz abgeschlossen hat, auf neue Art lösen. Und zwar so: Widerspricht eine angenommene Volksinitiative einem abgeschlossenen internationalen Vertrag, so geht die Bundesverfassung mit dem Text der Initiative dem Vertrag vor (ausser bei sogenannt zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts wie z. B. das Folterverbot). Dann muss der internationale Vertrag mit den beteiligten Staaten neu verhandelt werden, und wenn dies nicht gelingt, soll er gekündigt werden. Wenn es heute einen solchen Konflikt gibt, dann sucht man eine Lösung auf den üblichen demokratischen Wegen. Meistens gibt es eine Gesetzänderung, die dem fakultativen Referendum untersteht.
Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative "Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)" annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 36,30 %
595
Nein-Stimmen 63,70 %
1'044
Stimmbeteiligung
44.98
Ebene
Bund
Art
-

Überwachung der Leistungsbezüger von Sozialversicherungen

Angenommen
Ergebnis
angenommen
Beschreibung
Die Sozialversicherungen sollen die Bürgerinnen und Bürger unterstützen, die es nötig haben. Heute wird allein aufgrund von Gesprächen, Arztberichten und anderen Unterlagen überprüft, ob jemand Anrecht auf eine Unterstützung hat. Mit der Gesetzesänderung sollen neue Regeln für die Überprüfung festgelegt werden. Neu sind «verdeckte Beobachtungen» möglich, wenn es konkrete Anhaltspunkte für einen unrechtmässigen Leistungsbezug gibt. Nach einer Observation muss die betroffene Person informiert werden und kann sich vor Gericht wehren. Wenn die Gesetzesänderung abgelehnt wird, sind keine Observationen möglich.
Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 16. März 2018 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) "Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten" annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 68,77 %
1'121
Nein-Stimmen 31,23 %
509
Stimmbeteiligung
44.82
Ebene
Bund
Art
-

Vorlagen Kreis

Annahme der Kirchgemeindeordnung der reformierten Kirchgemeinde Zürich

Angenommen
Ergebnis
angenommen
Beschreibung
Am 28. September 2014 haben die reformierten Stimmberechtigten der Stadt
Zürich und der Gemeinde Oberengstringen grossmehrheitlich an der Urne entschieden, sich zu einer einzigen Kirchgemeinde zusammenzuschliessen. Der
Zusammenschlussvertrag wurde an Kirchgemeindeversammlungen im Frühling
2017 deutlich gutgeheissen. Am 16. Januar 2018 stimmte die Kirchensynode der
Evangelisch-reformierten Landeskirche dem Zusammenschluss von 32 Kirchgemeinden
zu. Nicht Teil der neuen Kirchgemeinde Zürich werden die Kirchgemeinden
Zürich-Hirzenbach und Zürich-Witikon.
Gestützt auf den Zusammenschlussvertrag, erarbeitete der Vorstand des Reformierten Stadtverbands eine Kirchgemeindeordnung. Diese wurde von der städtischen Zentralkirchenpflege am 20. Juni 2018 mit 46 zu 4 Stimmen verabschiedet.
Darin sind die Grundzüge der Organisation und die Zuständigkeiten der Organe der
Kirchgemeinde Zürich geregelt, unter besonderer Berücksichtigung von deren Grösse mit rund 80ʼ000 Mitgliedern.
Die Kirchgemeindeordnung sieht ein Kirchgemeindeparlament mit 45 Mitgliedern
vor, das die legislative Funktion ausübt. Eine Kirchenpflege mit sieben Mitgliedern steht der Kirchgemeinde als Exekutivorgan vor. Beide Organe werden an der Urne von den reformierten Stimmberechtigten gewählt. Das Gemeindegebiet wird in zehn Kirchenkreise gegliedert, in denen das kirchliche Leben vor Ort stattfindet. Den Kirchenkreisen stehen Kirchenkreiskommissionen vor, die von der Kirchenpflege eingesetzt werden. Kirchenkreisversammlungen dienen dem Austausch von Informationen, der Mitwirkung und dem Dialog unter den Mitgliedern.
Bei der Entwicklung der Kirchgemeindeordnung war übergeordnetes kantonales
Recht zu beachten, insbesondere das Kirchengesetz, die Kirchenordnung und das
Gemeindegesetz. Diese Rechtsgrundlagen wurden teilweise parallel zur Ausarbeitung der Kirchgemeindeordnung revidiert, was eine besondere Herausforderung darstellte. Ausführungsbestimmungen zur Kirchgemeindeordnung werden derzeit erarbeitet.
Die Stimmberechtigten der neuen Kirchgemeinde Zürich entscheiden am 25. November
2018 an der Urne über die Kirchgemeindeordnung. Wird diese in der Volksabstimmung angenommen, bedarf es noch der Genehmigung durch den Kirchenrat
der Landeskirche. Damit diese rechtzeitig vor dem 1. Januar 2019 erfolgen kann, ist die Frist für die Einreichung von Beschwerden auf zehn Tage zu verkürzen und die aufschiebende Wirkung zu entziehen.
Am 1. Januar 2019 soll die Kirchgemeindeordnung in Kraft treten. Sie bildet das
rechtliche Fundament der neuen Kirchgemeinde Zürich und ist Voraussetzung für
deren Entstehen.
Formulierung
Stimmen Sie folgender Vorlage zu? Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Zürich (vom 20. Juni 2018)

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 91,47 %
472
Nein-Stimmen 8,53 %
44
Stimmbeteiligung
42.46
Ebene
Kreis
Art
-

Verpflichtungskredit für den Neubau und die Ausrüstung des Pflegezentrums Spital Limmattal

Angenommen
Ergebnis
angenommen
Beschreibung
Die Vorlage in Kürze

Weiterhin ein spezialisiertes Pflegezentrum für die Bevölkerung des Limmattals
Das Pflegezentrum Spital Limmattal ist für die zehn Trägergemeinden des Limmattals mit seinen spezialisierten Angeboten im Bereich komplexer und palliativer Pflegesituationen, demenzieller Erkrankungen, Übergangspflege und Entlastungsangebote für betreuende Angehörige ein zentrales und ergänzendes Element in der Gesundheitsversorgung der Region.

Der Spitalverband Limmattal betreibt heute ein Akutspital mit 188 sowie ein Pflegezentrum mit 126 Betten und ist Arbeitgeber für rund 1‘400 Personen.

Das Pflegezentrum steht der Bevölkerung seit nunmehr drei Jahrzehnten rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr, zur Verfügung. Letztes Jahr beanspruchten 233 Bewohnende während 46‘338 Pflegetagen die professionelle, breit gefächerte pflegerische und medizinische Betreuung im Pflegezentrum.

Zeitgemässe Infrastruktur und Prozessoptimierung
Um auch in Zukunft die pflegerischen und medizinischen Leistungen sicherstellen zu können, ist ein Neubau des Pflegezentrums unumgänglich. Die Bausubstanz und der Infrastrukturbereich des Pflegezentrums (Lüftungs-, Wasser-, sowie Elektroleitungen) sind veraltet. Die über dreissigjährigen Gebäude-und Raumstrukturen entsprechen nicht mehr den sich rasch verändernden Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner und den Anforderungen einer zeitgemässen Pflege und Betreuung. In einem Neubau können die beschriebenen Defizite behoben, die betrieblichen Abläufe optimiert und den heutigen Pflegekonzepten angepasst werden. Ausserdem wird die Wirtschaftlichkeit des Pflegezentrums gesteigert.

Das geplante Bauprojekt sieht einen fünfgeschossigen Neubau im Nordwesten des neuen Spitals vor. Der Neubau wird in Form einer Erweiterung des neuen Spitals, mit gleicher Struktur und Fassade, reali-siert. Das bestehende Pflegezentrum wird nach Bezug des Neubaus vollständig rückgebaut. Die Einbett-und Zweibett-Zimmer der Pflegestationen sind den heutigen Patientenbedürfnissen angepasst und verfügen in Zukunft alle über eigene Nasszellen. Mittels modernen Elektro- und Lüftungsanlagen werden die heutigen Standards und Sicherheitsanforderungen an die Haustechnik erfüllt. Das oberste Geschoss ist für den zukünftigen Betrieb einer stationären Rehabilitation vorgesehen. Die logistische Versorgung des Pflegezentrums ist weiterhin durch das neue Akutspital gewährleistet, sodass das vorliegende Projekt über keine eigene Küche, Wäscherei, Lager und weitere logistische Infrastruktur verfügt.

Demografische und pflegerische Entwicklung berücksichtigt
Für die nächsten zehn Jahre wird von einer leichten Zunahme der Gesamtbevölkerung sowie einer weiter steigenden Lebenserwartung ausgegangen. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Alterung der Bevölkerung und der zunehmend ambulanten Betreuungsformen ist mit einem konstanten oder leicht steigenden Bedarf an Pflegeplätzen im Bezirk Limmattal zu rechnen.

Diesen Trends wurde bei der Dimensionierung des neuen Pflegezentrums Rechnung getragen und es werden gegenüber heute keine zusätzlichen Kapazitäten geschaffen.

Finanzierung gesichert
Die gültige Gesetzeslage ermöglicht dem Zweckverband die selbstständige Finanzierung des Projekts über Eigenmittel und Fremdkapital. Dies bedeutet, dass die Gemeinden kein Fremdkapital zur Verfügung stellen müssen.

Das Pflegezentrum erwirtschaftet über die gesamte Lebensdauer einen Gewinn. Aufgrund der heutigen Ausgestaltung der Pflegefinanzierung müssen die zehn Gemeinden allerdings in den ersten 20 Jahren Kosten von gesamthaft CHF 14 Mio. mittragen.

Zusätzliche Betten für die Stadt Schlieren
Gleichzeitig mit der Eröffnung des neuen Pflegezentrums am Spital Limmattal plant die Stadt Schlieren die Schliessung des Alterszentrums Sandbühl. Als Ersatz wird zurzeit ein zentrumsnahes Projekt an der Badenerstrasse für Menschen mit geringerer Pflegebedürftigkeit geplant. Als Ersatz für Betreuungsplätze für Menschen mit komplexeren Pflegesituationen bestellt die Stadt Schlieren zusätzlich zu ihrem bisherigen Kontingent 24 weitere Pflegeplätze im Pflegezentrum. Diese werden von der Stadt Schlieren finanziell vollständig abgegolten und belasten die anderen Gemeinden des Spitalverbands nicht.

Zusätzliches Geschoss für Rehabilitation
Die integrierte und wohnortnahe Gesundheitsversorgung wird zukünftig immer wichtiger werden. Der Spitalverband Limmattal ist dabei mit seinen Angeboten schon weit fortgeschritten. Im neuen Pflegezentrum soll ein zusätzliches Geschoss realisiert werden, welches rehabilitative Leistungen voll integriert und ergänzend in die Angebote des Akutspitals einbringt. Dazu besteht eine Kooperation mit der RehaClinic AG (Zurzach), welche bereits im Neubau des Akutspitals etabliert wurde.

Das gesamte Geschoss wird der RehaClinic AG vermietet und trägt sich über die entsprechenden Einnahmen selbst. Die Gemeinden werden dadurch finanziell nicht zusätzlich belastet.

Urnenabstimmung im Spitalverbandsgebiet
Da es sich um eine Vorlage für das Pflegezentrum handelt, sind gemäss Artikel 12 der Statuten nur Ge-meinden stimmberechtigt, welche am Pflegezentrum beteiligt sind. Dies umfasst zehn Spitalverbandsgemeinden des Limmattals. Dänikon ist nicht am Pflegezentrum beteiligt und somit nicht stimmberechtigt.

Wenn eine Mehrheit der stimmberechtigten Bevölkerung der zehn Spitalverbandsgemeinden dem beantragten Neubau mit einem Bruttokredit von CHF 65 Mio. an der Urne zustimmt, gilt die Vorlage nach den gültigen Statuten als angenommen.

Die beantragte Gesamterneuerung des Pflegezentrums Spital Limmattal gewährleistet eine zukunftsgerichtete und integrierte, qualitativ hochstehende Versorgung der Bevölkerung im Limmattal mit spezialisierten Angeboten der Langzeitversorgung. Sie ist unverzichtbar für einen nachhaltigen und langfristig gesicherten Betrieb des Pflegezentrums.
Formulierung
Wollen Sie folgende Vorlage annehmen? Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr. 65'000'000.00 für den Neubau und die Ausrüstung des Pfelgezentrums Spital Limmattal inklusive Tageszentrum und Rehabilitationsgeschoss

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 92,07 %
1'393
Nein-Stimmen 7,93 %
120
Stimmbeteiligung
41.95
Ebene
Kreis
Art
-